Zertifizierte Vernichtung von Datenträgern nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
Wenn Sie als Unternehmensverantwortlicher personenbezogene Daten Ihrer Firma (z. B. alte Akten, aber auch ausrangierte und defekte Datenträger) durch ein Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) vernichten lassen wollen, so bleiben Sie datenschutzrechtlich dennoch weiterhin in der Verantwortung (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz BDSG). Sie sind verpflichtet den Datenvernichtungsbetrieb (Auftragnehmer) sorgfältig auszuwählen und dabei besonderes Augenmerk auf seine Sicherheitsvorkehrungen zu legen. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen und muss insbesondere klare Aussagen über folgende Teilbereiche enthalten:
Beim Kooperationspartner der BSG-Wüst Data Security GmbH werden Datenträger mittels eines speziellen Schneidgranulators rückinformationssicher nach genormten Regularien vernichtet. Selbstverständlich erhält der Auftraggeber nach Abschluß der Vernichtungsaktion ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.
Als Datenträger definieren wir unter anderem:
Auch wenn die zu vernichtenden Datenträger keine personenbezogenen Daten enthalten, sondern sonstige firmeninterne Daten, sollten sie die oben genannte Vorgehensweise dennoch einhalten, damit die vertraulichen Firmendaten nicht in „falsche Hände“ geraten.
Eine Übersicht über die Sicherheitsstufen Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung nach DIN 32757 können Sie sich hier als PDF herunterladen.

Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur Datenträgervernichtung finden Sie im Grundschutzhandbuch unter diesem Link:
https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz
/kataloge/m/m02/m02167.html
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Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen, es gibt aber auch steuerliche Gründe zur Aufbewahrung. Eine Liste aufbewahrungspflichtiger Unterlagen finden Sie unter Aufbewahrungsfristen.
Nach Abschluß der Vernichtungsaktion erhalten Sie ein Vernichtungszeritifikat
Datenträgervernichtung entsprechend der in DIN 32757 aufgeführten Sicherheitsstufen.
Vernichtung nach den Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).