Zertifizierte Vernichtung von Akten nach Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes.
Wenn Sie als Unternehmensverantwortlicher personenbezogene Daten Ihrer Firma (z. B. alte Akten, aber auch ausrangierte und defekte Datenträger) durch ein fremdes Dienstleistungsunternehmen (Auftragnehmer) vernichten lassen wollen, so bleiben Sie datenschutzrechtlich (§ 11 Bundesdatenschutzgesetz BDSG) dennoch weiterhin in der Verantwortung. Sie sind verpflichtet den Datenvernichtungsbetrieb (Auftragnehmer) sorgfältig auszuwählen und dabei besonderes Augenmerk auf seine Sicherheitsvorkehrungen zu legen. Der Auftrag ist schriftlich zu erteilen und muss insbesondere klare Aussagen über folgende Teilbereiche enthalten:
Beim Kooperationspartner der BSG-Wüst Data Security GmbH werden Akten mittels eines speziellen Schneidgranulators rückinformationssicher nach genormten Regularien vernichtet. Selbstverständlich erhält der Auftraggeber nach Abschluß der Vernichtungsaktion ein Vernichtungszertifikat nach BDSG.
Eine Übersicht über die Sicherheitsstufen Aktenvernichtung und Datenträgervernichtung nach DIN 32757 können Sie sich hier als PDF herunterladen.

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hat im IT Grundschutzkatalog unter der Rubrik "Maßnahmenkataloge/Organisation neben den "Empfehlungen für die Vernichtung von Datenträgern" auch Empfehlungen für die Vernichtung von Papierdokumenten veröffentlicht.
Empfehlungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik zur Vernichtung von Papierdokumenten (=Aktenvernichtung) finden Sie im IT Grundschutzhandbuch unter diesem Link:
https://www.bsi.bund.de/ContentBSI/grundschutz
/kataloge/m/m02/m02167.htm
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Das Handelsgesetzbuch (HGB) verpflichtet Kaufleute zur Aufbewahrung von geschäftlichen Unterlagen, es gibt aber auch steuerliche Gründe zur Aufbewahrung. Eine Liste aufbewahrungspflichtiger Unterlagen finden Sie unter Aufbewahrungsfristen.
Nach Abschluß der Vernichtungsaktion erhalten Sie ein Vernichtungszeritifikat nach BDSG.
Aktenvernichtung entsprechend der in DIN 32757 aufgeführten Sicherheitsstufen.
Vernichtung nach den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).