DataCrusher Datenträgervernichtung
Datenträgervernichtung
Wir vernichten und entsorgen Ihre Datenträger gemäß den aktuellen Richtlinien der Europäischen DSGVO und des § 3 Abs. 4 Nr 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Erfahren Sie hier mehr zu Datenträgervernichtung.
Aktenvernichtung
Wir vernichten und entsorgen Ihre Akten gemäß der Datenschutzbestimmungen.
Erfahren Sie hier mehr zu Aktenvernichtung.
Aufbewahrungsfristen
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Aufbewahrungsfristen.
Datenträger- und Aktenvernichtung
Datenträger können nicht beliebig oft überschrieben werden, so dass es nur noch eine Frage der Zeit und der Eigenverantwortung des IT-Verantwortlichen ist, wann diese Datenträger ausrangiert werden müssen. Auch fallen hin und wieder defekte, d.h. nicht mehr durch Backup-Laufwerke lesbare Datenträger an. Selbstverständlich darf man all diese Datenträger schon aus Gründen des Datenschutzes nicht einfach in den Hausmüll werfen, sondern man muss sie fachgerecht, d.h. nachhaltig vernichten. Zudem sind diese Datenträger häufig mit den entsprechenden technischen Mitteln durchaus noch lesbar. Die nachhaltige Vernichtung (=Löschung i.S.d. BDSG) erfolgt durch Tiefenlöschen mittels zertifiziertem Degaussen und anschließendem "thermischen Verwerten" (=Verbrennen) oder zertifiziertem Recycling.
Nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch während des laufenden Geschäftsbetriebs fallen vertrauliche Unterlagen an, deren Aufbewahrungsfrist entweder abgelaufen ist, oder die man nicht aufheben will. Auch in diesen Geschäftsunterlagen finden sich vertrauliche Informationen, so dass diese Papiere ebenfalls fach- und sachgerecht vernichtet und entsorgt werden müssen.
In jedem Fall sind hierbei die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zu beachten sowie die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
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GDD Mitglied
BSG Wüst • Data Security ist Mitglied in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
BvD Mitglied
BSG Wüst • Data Security ist Mitglied im Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V.